MA.SH - Einführungsmodul für Lehrkräfte
Kurs: MA.SH - Einführungsmodul für Lehrkräfte | MA.SH
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Rahmenvorgaben für die Gymnasien in der Sekundarstufe I nach G9
Jahrgangsstufe I. Berufliche Orientierung
der JugendlichenII. Strukturelle Verankerung
und Organisation im
System SchuleIII. Schule im Netzwerk 7
auf die Berufliche Orientierung vorbereiten
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erstes Bekanntmachen mit dem Thema BO, z.B. Stärken und Schwächen erkennen
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später ggf. Stärken-Parcours
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Training der Nutzung von online-Plattformen zur BO
- Verankerung im BO-Konzept
- individuelle Beratung von einzelnen Lehrkräften während des Unterrichts, z.B. in WiPo / Deutsch / Geographie oder durch die Klassenlehrkraft
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in die Berufliche Orientierung einführen
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erste Erfahrungen zum Thema BO sammeln, z.B. digitale Angebote zur Berufswahl, Bewerbung etc. nutzen und recherchieren
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später ggf. Stärken-Parcours
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Nutzung von online-Plattfor-
men zur BO
- Verankerung im BO-Konzept
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Berufs- und Reha-Beratung der BA (BB)
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Klassenlehrkräfte
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Kooperationspartner
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ggf. Eltern
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ggf. individueller
Kontakt
9 und 10
individuelle Praxiserfahrungen sammeln und reflektieren
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erster Besuch der BB
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ggf. Berufswahltest
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Verfassen einer Bewerbung
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ggf. weitere Beratungstermine mit der BB
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ggf. Bewerbungstraining
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Betriebspraktikum
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Nutzung von online-Plattformen zur BO
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Messebesuch(e)
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Grundlagen: Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Betriebsrat usw.
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Betriebspraktikum individuell vorbereiten, betreuen und reflektieren
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regelmäßige Sprechstunden der BB vereinbaren
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Austausch mit Koope- rationspartnern zwecks Bewerbungstraining
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Austausch Schulbeauftragte BO / Koordination Sek. I mit Klassenlehrkraft
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Zeugniskonferenz mit Überprüfung der individuellen Anschlussperspektiven
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BB
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Klassenlehrkräfte
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Kooperationspartner
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ggf. Eltern
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individuelle Beratung zum
weiteren Schul- und Berufsweg (mit Eltern, durch Lehrkräfte / BB / JBA)
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BB: individuelle Gespräche
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ggf. beraten andere Partner wie JBA, IHK, HWK usw.
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Meldung der minderjährigen Schulabgängerinnen / -abgänger an die zust. Berufsschule (gem. § 30 Abs. 8 SchulG)
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Meldung der Schulabgängerinnen / -abgänger ohne Anschluss an die Agentur für Arbeit (gem. § 30 Abs. 1 und 3 SchulG, § 31a SGB III)
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schlwesig Holstein (2021).
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